StartseitePflegeversicherungPflegeleistungen und PflegegradeZu Hause gepflegtEntlastungsbetrag in der PflegeWann habe ich Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Wann habe ich Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Wenn Sie mindestens den Pflegegrad 1 haben und zuhause gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Sie können die Leistungen einfach nutzen. Die Erstattung der Rechnung prüfen wir.Je nach Pflegegrad können Sie den Entlastungsbetrag, der Ihnen zusteht, unterschiedlich nutzen.Ich habe Pflegegrad 1Wir erstatten Ihnen jeden Monat Entlastungsleistungen über bis zu 131 Euro für von Ihnen eingereichte Rechnungen über anerkannte Angebote. Bei Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes können Sie außerdem den Entlastungsbetrag für sogenannte Pflegesachleistungen nutzen. Der Pflegedienst darf auch Leistungen der körperbezogenen Pflege erbringen und Ihnen zum Beispiel beim Duschen und Ankleiden helfen. Werden Sie vollstationär gepflegt, können Sie den Entlastungsbetrag auch hierfür verwenden. Bei höheren Pflegegraden dürfen Sie den Entlastungsbetrag nicht für Pflegesachleistungen oder vollstationäre Pflege nutzen.Ich habe Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5Auch für diese Pflegegrade erstatten wir Ihnen den Entlastungsbetrag jeden Monat bis zu 131 Euro für anerkannte Angebote.Wenn Sie Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst nicht oder nicht in voller Höhe nutzen, können Sie bis zu 40 Prozent des Anspruchs auf Pflegesachleistungen auch für Leistungen des Entlastungsbetrags verwenden. Voraussetzung ist, dass die Leistung durch ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot erfolgt.Mehr zum Thema: Kann ich einen höheren Entlastungsbetrag bekommen?
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