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Beratungseinsatz bei Pflegefällen Wenn Sie ausschließlich durch Verwandte, Freunde oder Bekannte versorgt werden und daher Pflegegeld erhalten, sind regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft erforderlich.
Häufige Fragen
Einmal pro Halbjahr können Sie zusammen mit Ihrer Pflegeperson eine Beratung durch einen selbst gewählten, zugelassenen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Den Beratungseinsatz bezahlen wir.Mögliche Inhalte sind die praktische Hilfe für die Pflege und den Einsatz von Pflegehilfsmitteln oder die Empfehlung von Pflegekursen und pflegerisch notwendigen Maßnahmen.
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Wenn Sie ausschließlich durch Verwandte, Freunde oder Bekannte gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig einen Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft nachweisen. Der Grund: Sie und Ihre pflegenden Angehörigen sollen bei der Pflege bestmöglich unterstützt und beraten werden.
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Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 oder 3 muss der Beratungsbesuch einmal pro Kalenderhalbjahr stattfinden, bei Pflegegrad 4 oder 5 einmal pro Quartal.
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Sie und Ihre Pflegeperson können Fragen rund um das Thema Pflege stellen. Die Pflegefachkraft unterstützt bei der Suche nach Lösungen, wenn es Schwierigkeiten in der Pflege gibt. Außerdem kann sie Empfehlungen aussprechen, die die häusliche Pflege erleichtern oder die Pflegeperson entlasten kann. 
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Nein. Der Beratungseinsatz ist eine gesetzliche Pflicht, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen und durch eine private Pflegeperson gepflegt werden. Auch ein Krankenhausaufenthalt oder eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ersetzt die Nachweispflicht nicht.
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Der Beratungseinsatz kann von ambulanten Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden. Sie können den Anbieter frei auswählen. Bei der Suche nach einem Pflegedienst können Sie den "TK-Pflegelotsen" nutzen.
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Dafür kann es zwei Gründe geben: 1. Unser Erinnerungsschreiben hat sich mit dem Eingang des Beratungsnachweises überschnitten. 2. Wir haben den Nachweis noch nicht erhalten. Senden Sie uns den Nachweis schnellstmöglich zu oder bitten Sie Ihren Pflegedienst, den Nachweis unabhängig von der Rechnung schnellstmöglich an uns zu senden.
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Die vollständige Zahlung kann ab dem Tag wieder aufgenommen werden, an dem der Beratungseinsatz durchgeführt wurde. Wir veranlassen die Zahlung, sobald uns der Nachweis über den Beratungseinsatz vorliegt. Wenn Sie eine Kopie des Nachweises haben, können Sie uns diesen auch selbst einreichen.
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