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Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?
Der Beratungseinsatz kann von ambulanten Pflegediensten oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden. Sie können den Anbieter frei auswählen. Bei der Suche nach einem Pflegedienst können Sie den "TK-Pflegelotsen" nutzen.Hier geht's zum Pflegelotsen: Zum TK-Pflegelotsen Hat Ihr Pflegedienst keinen freien Termin, suchen Sie sich bitte einen anderen Anbieter, damit die Beratung innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen kann. Eine Verlängerung der Frist ist leider nicht möglich.
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