StartseitePflegeversicherungPflegeleistungen und PflegegradeZu Hause gepflegtVerhinderungspflege
VerhinderungspflegeWenn pflegende Angehörige kurzzeitig die Pflege nicht übernehmen können, sorgt die Verhinderungspflege (oder Ersatzpflege) für eine zeitlich begrenzte Vertretung in der häuslichen Pflege.
Häufige Fragen
Sie erhalten Verhinderungs- oder Ersatzpflege, wenn Ihre Pflegeperson Sie wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht versorgen kann. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sind.
Vollständige Antwort
Seit dem 1. Juli 2025 steht Ihnen ein gemeinsamer Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro zur Verfügung. Zudem wird der Anspruch von bisher 42 auf maximal 56 Tage erweitert. So können Sie den Betrag nach Ihren Bedürfnissen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nutzen.
Vollständige Antwort
Laden Sie den Antrag hier herunter und füllen ihn aus. Schicken Sie ihn uns einfach online über "Meine TK" oder die TK-App. Alternativ senden Sie ihn per Post an die aufgedruckte Adresse.Oder Sie rufen uns einfach an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter 040 - 460 66 16 00.
Vollständige Antwort
Privatpersonen wie zum Beispiel Nachbarn, Angehörige, Freunde oder Bekannte können die Verhinderungspflege oder Ersatzpflege übernehmen. Eine besondere Qualifikation ist nicht notwendig. Es ist auch möglich, einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung für die Verhinderungspflege zu nutzen.
Vollständige Antwort
Sie können die Verhinderungs- oder Ersatzpflege sowohl tageweise als auch stundenweise in Anspruch nehmen. Stundenweise bedeutet, dass Ihre Pflegeperson an einem Tag weniger als 8 Stunden ausfällt, zum Beispiel für einen Arzttermin, einen Kinobesuch oder ähnliches.
Vollständige Antwort
Führt eine private Pflegeperson die Verhinderungspflege oder Ersatzpflege durch, legen Sie gemeinsam mit ihr die Vergütung fest. Ein Abrechnungsformular schicken wir Ihnen gern. Rufen Sie uns dafür einfach an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter 040 - 460 66 16 00.
Vollständige Antwort
Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz gibt es seit 2025 einige Verbesserungen bei der Verhinderungspflege (Ersatzpflege). Wir geben Ihnen einen Überblick:
Vollständige Antwort
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.