StartseitePflegeversicherungPflegeleistungen und PflegegradeZu Hause gepflegtVerhinderungspflegeIn welcher Höhe zahlt die TK die Verhinderungspflege?
In welcher Höhe zahlt die TK die Verhinderungspflege?
Seit dem 1. Juli 2025 steht Ihnen ein gemeinsamer Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro zur Verfügung. Zudem wird der Anspruch von bisher 42 auf maximal 56 Tage erweitert. So können Sie den Betrag nach Ihren Bedürfnissen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nutzen.Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni 2025 bekommen haben, werden anschließend auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.Übernehmen nahe Angehörige die Ersatzpflege, gelten besondere Regeln . Verhinderungspflege in einer stationären EinrichtungBei der Verhinderungspflege in einer stationären Einrichtung können nur die pflegebedingten Aufwendungen von uns übernommen werden. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Fahrkosten zur Einrichtung und die Umlage für Investitionskosten müssen Sie grundsätzlich selbst tragen.Für bis zu 56 Tage je Kalenderjahr (bis 30.06.25 waren es 42 Tage) erhalten Sie während der Verhinderungspflege weiterhin die Hälfte Ihres Pflegegeldes - zusätzlich zu den Leistungen der Verhinderungs- oder Ersatzpflege. Unter Umständen können wir einen Teil dieser Kosten über den Entlastungsbetrag erstatten .
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.