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Wann erhalte ich Verhinderungspflege?
Sie erhalten Verhinderungs- oder Ersatzpflege, wenn Ihre Pflegeperson Sie wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht versorgen kann. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sind. Die Ersatzpflege können Sie sofort bekommen, nachdem eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Bis 30.06.2025 galt die Regel, dass die Pflegeperson Sie zuvor schon 6 Monate lang zu Hause gepflegt haben musste.Mehr zum Thema: In welchem Umfang kann Ich die Verhinderungspflege nutzen? Wie stelle ich den Antrag auf Verhinderungspflege?
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