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Was hat sich 2025 bei der Verhinderungspflege geändert? Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz gibt es seit 2025 einige Verbesserungen bei der Verhinderungspflege (Ersatzpflege). Wir geben Ihnen einen Überblick: 
Mehr Geld für die Verhinderungspflege seit 1. Januar 2025Für die Verhinderungspflege (oder auch Ersatzpflege) zahlen wir für maximal 42 Tage (6 Wochen) bis zu 1.685 Euro (bisher 1.612 Euro) pro Kalenderjahr. Außerdem können Sie bis zu 843 Euro Ihres noch nicht ausgeschöpften Anspruchs auf Kurzzeitpflege ebenfalls für die Verhinderungspflege verwenden. Der Betrag, der Ihnen dann noch für die Kurzzeitpflege bleibt, verringert sich, je mehr Sie davon für Verhinderungspflege genutzt haben. Gemeinsamer Jahresbetrag seit 1. Juli 2025Zum 1. Juli 2025 wurden die Ansprüche auf Verhinderungspflege und auf Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt. Den Gesamtbetrag von 3.539 Euro pro Kalenderjahr können Sie dann ganz flexibel für die Verhinderungspflege oder für die Kurzzeitpflege nutzen. Weitere Änderungen seit 1. Juli 2025Sie können sofort Verhinderungspflege bekommen. Die Pflegeperson muss Sie nicht schon 6 Monate lang zu Hause gepflegt haben.Sie haben dadurch einen Anspruch von 8 Wochen (bisher 6 Wochen) Verhinderungspflege pro Kalenderjahr. So lange wird die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt.Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni 2025 bekommen haben, werden anschließend auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.
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