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Startseite Pflegeversicherung Pflegeleistungen und Pflegegrade Zu Hause gepflegt Verhinderungspflege In welcher Höhe zahlt die TK die Verhinderungspflege?
In welcher Höhe zahlt die TK die Verhinderungspflege? Seit dem 1. Juli 2025 steht Ihnen ein gemeinsamer Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro zur Verfügung. Zudem wird der Anspruch von bisher 42 auf maximal 56 Tage erweitert. So können Sie den Betrag nach Ihren Bedürfnissen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege nutzen.
Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni 2025 bekommen haben, werden anschließend auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.Übernehmen nahe Angehörige die Ersatzpflege, gelten besondere Regeln Verhinderungspflege in einer stationären EinrichtungBei der Verhinderungspflege in einer stationären Einrichtung können nur die pflegebedingten Aufwendungen von uns übernommen werden. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Fahrkosten zur Einrichtung und die Umlage für Investitionskosten müssen Sie grundsätzlich selbst tragen.Für bis zu 56 Tage je Kalenderjahr (bis 30.06.25 waren es 42 Tage) erhalten Sie während der Verhinderungspflege weiterhin die Hälfte Ihres Pflegegeldes - zusätzlich zu den Leistungen der Verhinderungs- oder Ersatzpflege. Unter Umständen können wir einen Teil dieser Kosten über den Entlastungsbetrag erstatten
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