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Startseite Pflegeversicherung Pflegeleistungen und Pflegegrade Zu Hause gepflegt Ersatzpflege In welcher Höhe zahlt die TK die Ersatzpflege?
In welcher Höhe zahlt die TK die Ersatzpflege? Seit dem 01.07.2025 steht Ihnen ein gemeinsames Jahresbudget für die Ersatzpflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung. Zudem wird der Anspruch von bisher 42 auf maximal 56 Tage erweitert. So können Sie den Betrag entsprechend Ihren individuellen Bedürfnissen für die Ersatzpflege und/oder die Kurzzeitpflege verwenden.
Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni 2025 bekommen haben, werden anschließend auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.Ersatzpflege in einer stationären EinrichtungBei der Ersatzpflege in einer stationären Einrichtung können nur die pflegebedingten Aufwendungen von uns übernommen werden. Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Fahrkosten zur Einrichtung und die Umlage für Investitionskosten müssen Sie grundsätzlich selbst tragen.Für bis zu 56 Tage je Kalenderjahr (bis 30.06.25 waren es 42 Tage) erhalten Sie während der Ersatzpflege weiterhin die Hälfte Ihres Pflegegeldes - zusätzlich zu den Leistungen der Ersatzpflege. Unter Umständen können wir einen Teil dieser Kosten über den Entlastungsbetrag erstatten
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