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In welchem Umfang kann ich die Verhinderungspflege nutzen?
Sie können die Verhinderungs- oder Ersatzpflege sowohl tageweise als auch stundenweise in Anspruch nehmen. Stundenweise bedeutet, dass Ihre Pflegeperson an einem Tag weniger als 8 Stunden ausfällt, zum Beispiel für einen Arzttermin, einen Kinobesuch oder ähnliches. Bei stundenweiser Nutzung der Verhinderungspflege zahlen wir Ihnen das volle Pflegegeld weiter. Eine Anrechnung auf den Gesamtanspruch von 56 Tagen pro Kalenderjahr (bis 30.06.25 42 Tage) erfolgt dann nicht.Sollte Ihre Pflegeperson länger als 8 Stunden ausfallen, handelt es sich um tageweise Verhinderungspflege. In diesen Fällen erhalten Sie während der Verhinderungspflege bis zu 56 Tage je Kalenderjahr weiterhin die Hälfte Ihres Pflegegelds (bis 30.06.25 bis zu 42 Tage).
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