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Startseite Pflegeversicherung Pflegeleistungen und Pflegegrade Zu Hause gepflegt Ersatzpflege Wann erhalte ich Ersatzpflege?
Wann erhalte ich Ersatzpflege? Sie erhalten Ersatzpflege, wenn Ihre Pflegeperson Sie wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht versorgen kann. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sind. 
Die Ersatzpflege können Sie sofort bekommen, nachdem eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Bis 30.06.2025 galt die Regel, dass die Pflegeperson Sie zuvor schon 6 Monate lang zu Hause gepflegt haben musste.Mehr zum Thema: In welchem Umfang kann Ich die Ersatzpflege nutzen? Wie stelle ich den Antrag auf Ersatzpflege?   
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