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Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?
Privatpersonen wie zum Beispiel Nachbarn, Angehörige, Freunde oder Bekannte können die Verhinderungspflege oder Ersatzpflege übernehmen. Eine besondere Qualifikation ist nicht notwendig. Es ist auch möglich, einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung für die Verhinderungspflege zu nutzen. Besondere Regeln für nahe AngehörigeÜbernehmen Angehörige bis zum 2. Grad (zum Beispiel Ihr Sohn oder Ihre Schwägerin) oder andere mit Ihnen zusammen im Haushalt lebende Personen die Verhinderungspflege, können wir hierfür maximal das 2-Fache Ihres monatlichen Pflegegeldes zahlen (bis 30. Juni 2025 das 1,5-Fache). Weisen Sie uns höhere Kosten Ihrer Ersatzpflegeperson (die Person, die Ihre Verhinderungspflege übernimmt) aufgrund von Verdienstausfall oder Fahrtkosten nach, können wir diese bis zu einem Betrag von 3.539 Euro erstatten. Bis zum 30. Juni 2025 waren es 1.685 Euro plus bis zu 843 Euro Ihres noch nicht ausgeschöpften Anspruchs auf Kurzzeitpflege.
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