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Wer kann die Ersatzpflege übernehmen? Privatpersonen wie zum Beispiel Nachbarn, Angehörige, Freunde oder Bekannte können die Ersatzpflege übernehmen. Eine besondere Qualifikation ist nicht notwendig. Es ist auch möglich, einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung für die Ersatzpflege zu nutzen. 
Besondere Regeln für nahe AngehörigeÜbernehmen Angehörige bis zum 2. Grad (zum Beispiel Ihr Sohn oder Ihre Schwägerin) oder andere mit Ihnen zusammen im Haushalt lebende Personen die Ersatzpflege, können wir hierfür maximal das 2-Fache Ihres monatlichen Pflegegeldes zahlen (bis 30.06.25 das 1,5-Fache). Weisen Sie uns höhere Kosten Ihrer Ersatzpflegeperson aufgrund von Verdienstausfall oder Fahrtkosten nach, können wir diese bis zu einem Betrag von 3.539 Euro erstatten. Bis 30.06.25 waren es 1.685 Euro plus bis zu 843 Euro Ihres noch nicht ausgeschöpften Anspruchs auf Kurzzeitpflege.
 
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