StartseitePflegeversicherungPflegeleistungen und PflegegradeZu Hause gepflegtKombinationsleistung: Pflegedienst plus PflegegeldWas für Leistungen bekomme ich, wenn ich mich für die Kombinationspflege entscheide?
Was für Leistungen bekomme ich, wenn ich mich für die Kombinationspflege entscheide?
Wenn die Pflege zum Beispiel durch Ihre private Pflegeperson nur zum Teil möglich ist, können Sie zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst oder einen Betreuungsdienst in Anspruch nehmen. Sie bekommen dann die Pflegesachleistung durch den Anbieter sowie ein anteiliges Pflegegeld.Die Höhe des Pflegegelds ist davon abhängig, in welchem Umfang Pflegesachleistungen erbracht wurden.Können Sie im Vorfeld Ihren Bedarf an Pflegesachleistungen nicht absehen, rechnen wir erst die Pflegesachleistungen ab und berechnen im Anschluss das anteilige Pflegegeld. Steht die Höhe der Pflegesachleistung konstant fest, zahlen wir das anteilige Pflegegeld am Anfang eines Kalendermonats. So wird die Kombinationsleistung berechnet Ab 2025 mehr Geld für KombinationsleistungenMit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) stiegen die monatlichen Beträge für das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen 2024 um 5 Prozent. 2025 wurden sie noch einmal um 4,5 Prozent erhöht. Damit steht Ihnen auch ein höheres monatliches "Budget" zur Verfügung, wenn Sie das Modell wählen, die private Pflege und die Pflege durch einen Pflegedienst zu kombinieren. Mehr zum Thema: Höhe des monatlichen Pflegegelds Höhe der monatlichen Pflegesachleistungen
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