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Kurzzeitpflege
Häufige Fragen
Haben Sie mindestens Pflegegrad 2 und benötigen Sie nur für einen begrenzten Zeitraum stationäre Pflege, können Sie für maximal 8 Wochen pro Jahr die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim nutzen.
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Ja. Laden Sie den Antrag hier herunter und füllen ihn aus. Reichen Sie ihn einfach online über Ihr Postfach in Meine TK oder in der TK-App ein ( Nachricht an die TK , Stichwort Kurzzeitpflege).
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Wir übernehmen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung und für die medizinische Behandlungspflege in Höhe der Vergütung, die dafür mit der Kurzzeitpflege-Einrichtung vereinbart wurde. Seit dem 1. Juli 2025 können Sie ein gemeinsames Jahresbudget für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege von 3.539 Euro nutzen.
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Bei der Abrechnung der Kosten, die von der TK‑Pflegeversicherung bezahlt werden, gibt es 2 Möglichkeiten: Hat die Einrichtung einen Vertrag mit uns geschlossen, rechnet sie direkt mit uns ab. Hat eine zugelassene Einrichtung keinen Vertrag mit uns, begleichen Sie die Kosten zunächst selbst und reichen die Rechnung im Original bei uns ein. Erstattet werden dann bis zu 80 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Höchstleistungen für die pflegebedingten Aufwendungen.
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