You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Pflegeversicherung Pflegeleistungen und Pflegegrade Zu Hause gepflegt Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
Häufige Fragen
Haben Sie mindestens Pflegegrad 2 und benötigen Sie nur für einen begrenzten Zeitraum stationäre Pflege, können Sie für maximal 8 Wochen pro Jahr die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim nutzen.
Vollständige Antwort
Ja. Laden Sie den Antrag hier herunter und füllen ihn aus. Reichen Sie ihn einfach online über Ihr Postfach in Meine TK oder in der TK-App ein ( Nachricht an die TK , Stichwort Kurzzeitpflege).  
Vollständige Antwort
Wir übernehmen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung und für die medizinische Behandlungspflege in Höhe der Vergütung, die dafür mit der Kurzzeitpflege-Einrichtung vereinbart wurde. Seit dem 01.07.2025 können Sie ein gemeinsames Jahresbudget für die Kurzzeitpflege und Ersatzpflege in Höhe von 3.539 Euro nutzen.
Vollständige Antwort
Bei der Abrechnung der Kosten, die von der TK‑Pflegeversicherung bezahlt werden, gibt es 2 Möglichkeiten: Hat die Einrichtung einen Vertrag mit uns geschlossen, rechnet sie direkt mit uns ab. Hat eine zugelassene Einrichtung keinen Vertrag mit uns, begleichen Sie die Kosten zunächst selbst und reichen die Rechnung im Original bei uns ein. Erstattet werden dann bis zu 80 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Höchstleistungen für die pflegebedingten Aufwendungen.
Vollständige Antwort
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.