StartseitePflegeversicherungPflegeleistungen und PflegegradeZu Hause gepflegtKurzzeitpflegeWann kann ich Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Wann kann ich Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
Haben Sie mindestens Pflegegrad 2 und brauchen Sie nur für einen begrenzten Zeitraum stationäre Pflege, können Sie für maximal 8 Wochen pro Jahr die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim nutzen. Die Kosten werden dann über die Pflegeversicherung abgerechnet.In folgenden Fällen kommt dies in Frage:Sie haben eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung - z. B. wenn noch keine Pflegeperson gefunden wurde.Sie haben eine Krisensituation, die nicht überbrückt werden kann - z. B. ein plötzlicher Ausfall der Pflegeperson.Ihre Pflegebedürftigkeit hat sich kurzfristig verschlimmert.Sie haben keinen Pflegegrad oder Pflegegrad 1? Wenn Sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, kann die Krankenversicherung die kurzzeitige Pflege bezuschussen:Sie sind krankheitsbedingt nicht in der Lage, die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zu bewältigen.In Ihrem Haushalt lebt keine Person, die Sie unterstützen kann.Sie sind unmittelbar nach einem Krankenhaus-Aufenthalt, nach einer ambulanten Krankenhaus-Behandlung, Operation, spezialfachärztlichen Versorgung (nach § 116b SGB V) oder nach vergleichbaren stationären Aufenthalten krankheitsbedingt beeinträchtigt.Sie beziehen Leistungen nach § 37 Abs. 1a SGB (sogenannte Unterstützungspflege), aber diese reichen nicht aus.Hinweis: Liegen ausschließlich kognitive Beeinträchtigungen vor, kann diese Leistung nicht in Anspruch genommen werden.Informieren Sie uns so früh wie möglich, wenn Sie Kurzzeitpflege nach § 39 c SGB V brauchen. So können wir gemeinsam rechtzeitig vor der Entlassung Ihre Versorgung organisieren.
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.