StartseitePflegeversicherungPflegeleistungen und PflegegradeZu Hause gepflegtKurzzeitpflegeWelche Kosten übernimmt die TK bei Kurzzeitpflege?
Welche Kosten übernimmt die TK bei Kurzzeitpflege?
Wir übernehmen die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung und für die medizinische Behandlungspflege in Höhe der Vergütung, die dafür mit der Kurzzeitpflege-Einrichtung vereinbart wurde. Seit dem 1. Juli 2025 können Sie ein gemeinsames Jahresbudget für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege von 3.539 Euro nutzen.Bis zum 30. Juni 2025 gab es einen Anspruch auf Kurzzeitpflege bis zu einem Gesamtbetrag von 1.854 Euro.Hatten Sie Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege (bzw. Ersatzpflege) noch nicht ausgeschöpft, konnten Sie von diesem jährlich bis zu 1.685 Euro zusätzlich für die Kurzzeitpflege einsetzen.Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni 2025 bekommen haben, werden anschließend auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.Diese Kosten tragen Sie selbstKosten für Unterkunft und Verpflegung, Fahrkosten zur Einrichtung und die Investitionskosten-Umlage müssen Sie selbst tragen. Wir prüfen gern für Sie, ob und in welcher Höhe wir Ihnen über den "Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag" weitere Kosten erstatten können. Reichen Sie uns dazu bitte die Eigenanteilsrechnungen im Original ein. Zusatzleistungen, die Sie darüber hinaus mit der Einrichtung vereinbart haben, müssen Sie komplett selbst bezahlen.Halbes Pflegegeld als zusätzliche UnterstützungFür bis zu 56 Tage je Kalenderjahr erhalten Sie das Pflegegeld zur Hälfte weiter - zusätzlich zu den Leistungen der Kurzzeitpflege.
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