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Startseite Pflegeversicherung Pflegeleistungen und Pflegegrade Zu Hause gepflegt Kurzzeitpflege Wie wird die Kurzzeitpflege abgerechnet?
Wie wird die Kurzzeitpflege abgerechnet? Bei der Abrechnung der Kosten, die von der TK‑Pflegeversicherung bezahlt werden, gibt es 2 Möglichkeiten: Hat die Einrichtung einen Vertrag mit uns geschlossen, rechnet sie direkt mit uns ab. Hat eine zugelassene Einrichtung keinen Vertrag mit uns, begleichen Sie die Kosten zunächst selbst und reichen die Rechnung im Original bei uns ein. Erstattet werden dann bis zu 80 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Höchstleistungen für die pflegebedingten Aufwendungen.
Bei der Abrechnung der Kosten über die TK-Krankenversicherung begleichen Sie die Kosten zunächst selbst. Danach reichen Sie die Rechnung im Original bei uns ein. Wir prüfen diese und erstatten Ihnen den Betrag zurück.
Alternativ können Sie auch eine Direktabrechnung mit dem Leistungserbringer vereinbaren. Wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben, bekommen wir die Rechnung direkt vom Leistungserbringer. 
 
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