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Startseite Pflegeversicherung Pflegeleistungen und Pflegegrade Zu Hause gepflegt Pflegegeld - bei Pflege durch eine private Pflegeperson Muss ich etwas bei einer Pflege-Betreuung durch eine Privatperson beachten?
Muss ich etwas bei einer Pflege-Betreuung durch eine Privatperson beachten? Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig einen Beratungseinsatz wahrnehmen. Damit wird die Qualität Ihrer privaten Pflege sichergestellt. Es ist wichtig, dass Sie die Beratung wahrnehmen, sonst kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall sogar ganz entzogen werden.
Hierzu kommt eine Pflegefachkraft eines von Ihnen ausgewählten Pflegedienstes zu Ihnen nach Hause. Zusammen mit Ihnen und Ihrer Pflegeperson klärt sie Fragen rund um Ihre Pflege. Wir bezahlen den Beratungseinsatz. Befristet bis zum 31.03.2027 kann jeder zweite Beratungseinsatz, sofern von Ihnen gewünscht, auch per Videokonferenz durchgeführt werdenMögliche Inhalte der Beratung:Praktische Hilfe für die PflegeRichtiger Einsatz von PflegehilfsmittelnEmpfehlung von PflegekursenEmpfehlung von pflegerisch notwendigen MaßnahmenBei den Pflegegraden 2 und 3 finden die Beratungen einmal pro Kalenderhalbjahr statt:zwischen 1. Januar und 30. Juni undzwischen 1. Juli und 31. DezemberBei den Pflegeraden 4 und 5 einmal pro Kalenderquartal:zwischen 1. Januar und 31. März,zwischen 1. April und 30. Juni,zwischen 1. Juli und 30. September undzwischen 1. Oktober und 31. Dezember.
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