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Ich möchte verreisen. Bekomme ich weiterhin Pflegegeld? Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, können wir Ihnen das Pflegegeld für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr weiterzahlen. Anschließend ruht Ihr Anspruch auf Pflegegeld. Sofern Sie sich im EU-Ausland, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz aufhalten, erhalten Sie weiterhin Ihr Pflegegeld.
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