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Tagespflege und NachtpflegeIn der Tagespflege werden pflegebedürftige Personen stundenweise betreut. Für die Angehörigen kann dies eine Entlastung sein.
Fragen zur Tages- und Nachtpflege
In Einrichtungen der Tagespflege oder der Nachtpflege werden pflegebedürftige Personen zeitweise betreut und gepflegt. Mit diesen Angeboten lässt sich die Pflege zu Hause gut ergänzen. Beides bezuschussen wir zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleitungen. Mit Pflegegrad 1 können Sie Ihren Entlastungsbetrag dafür verwenden.
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Die Preise unterscheiden sich alle etwas. Sie hängen zum Beispiel davon ab, welchen Pflegegrad Sie haben, wo die Einrichtung ist oder ob sie einen Schwerpunkt hat. Wir bezuschussen sie bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, wenn Sie Pflegegrad 2 oder höher haben und zu Hause gepflegt werden. Hier sehen Sie die Höchstbeträge.
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Der TK-Pflegelotse hilft Ihnen bei der Suche nach einer Einrichtung in Ihrer Umgebung. Dort sind alle zugelassenen Anbieter aufgeführt. Nur wenn die Einrichtung zugelassen ist, können wir für die Tagespflege oder die Nachtpflege zahlen.
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Ja, wenn sich Ihre Bedürfnisse ändern, können Sie die Pflegeleistungen jederzeit anpassen.
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