| Grund | Erläuterung |
|---|---|
| Durchgängiger Krankenhausaufenthalt über 8 Wochen | Das Pflegegeld wird bis zu 56 Tage (bis 31.12.25 28 Tage) weitergezahlt. Bei einer Entlassung nach Hause erhalten Sie wieder wie gewohnt Ihr Pflegegeld. |
| Stationäre Reha- oder Vorsorge-Kur über 8 Wochen | Das Pflegegeld wird bis zu 56 Tage (bis 31.12.25 28 Tage) weitergezahlt. Bei einer Entlassung nach Hause erhalten Sie wieder wie gewohnt Ihr Pflegegeld. |
| Stationäre Reha Ihrer Pflegeperson | Werden Sie während der stationären Reha Ihrer Pflegeperson in der Einrichtung mit aufgenommen, zahlen wir in dieser Zeit kein Pflegegeld. Für den Aufnahme- und Entlassungstag besteht Anspruch auf Pflegegeld. |
| Beratungseinsatz wurde nicht durchgeführt | |
| Änderung von Pflegeleistungen | |
| Mehr als 8 Wochen Auslands-Aufenthalt im Kalenderjahr außerhalb der europäischen Union (ausgenommen: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) | Das Pflegegeld wird für bis zu 56 Kalendertage (bis 31.12.25 42 Kalendertage) pro Kalenderjahr weitergezahlt, wenn Sie als pflegebedürftige Person vorübergehend im außereuropäischen Ausland sind, zum Beispiel im Urlaub. Ab dem 57. Tag (bis 31.12.25 ab dem 43. Tag) erhalten Sie kein Pflegegeld mehr. |