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Aufsaugende Inkontinenz-Artikel Mit einem ärztlichen Rezept trägt die TK die Kosten für Einlagen, Auflagen oder Windeln bis auf die gesetzliche Zuzahlung.
Aufsau­gende Inkon­ti­nenz-Artikel
Wenn Sie eine Verordnung vom Arzt oder von der Ärztin haben, zahlt die TK eine monatliche Pauschale. Dafür erhalten Sie von unseren Vertragslieferanten so viele Windeln, wie pro Monat medizinisch nötig sind. Ab 18 Jahren tragen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, höchstens 10 Euro für den Monatsbedarf.
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Um einen TK-Vertragspartner zu finden, nutzen Sie einfach unsere Online-Suche. Geben Sie unter "Weitere" das Stichwort "Windeln" ein. Ihnen werden Anbieter in der Nähe angezeigt sowie Lieferanten, die bundesweit versenden.
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In der Regel bekommen Sie Ihre Inkontinenzprodukte wie Einlagen, Slips oder Einmalhosen über Ihr Pflegeheim.
 
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