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Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts.

Lesen Sie hier, welche Zahlungen noch berücksichtigt werden und wie hoch das maximale kalendertägliche Krankengeld ist.

Weitere Details

Sie haben in den letzten zwölf Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten? Dann berücksichtigen wir diese Zahlungen, wenn wir Ihr Krankengeld berechnen.

Kalendertäglich kann Ihr Krankengeld bis zu 120,75 Euro (2024) betragen. Wie von Ihrem Gehalt müssen Sie unter Umständen davon noch Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen, also an die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur Krankenversicherung fallen aber nicht an.

Nutzen Sie zur Berechnung Ihres Krankengeldes unseren Krankengeldrechner.

Neue Pflege-Beiträge wirken sich auf das Krankengeld aus

Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung ab Juli 2023 haben auch einen Einfluss auf die Höhe Ihres Krankengeldes - sofern Sie Pflege-Beiträge zahlen müssen. 

Mit der Pflegereform werden aber auch Abschläge vom Pflege-Beitrag für Versicherte mit mehr als 1 Kind eingeführt. Dafür brauchen wir von Ihnen einen Nachweis, wie viele Kinder Sie haben. 

Mehr zum Thema: 

So weisen Sie die Anzahl Ihrer Kinder für die Pflege-Beiträge nach