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Kontakt

eGesundheit Deutschland - eVerordnung: Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung

Damit Sie das besondere Versorgungsangebot eVerordnung nutzen können, erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt die TK und Ihre Projektpartner Sozialdaten. Auf dieser Seite informieren wir Sie über Einzelheiten.

Allgemeine Informationen zum Datenschutz bei der Techniker Krankenkasse gibt es unter diesem  Link . Sie können unseren Datenschutzbeauftragten postalisch erreichen: Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg oder per E-Mail kontaktieren: datenschutz@tk.de.

Gemäß Art. 13 Abs. 1 a) der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist folgende Einrichtung für die Erhebung der Daten verantwortlich: Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg.

Soweit Sie zweifeln, dass Ihre Sozialdaten rechtmäßig erhoben und verarbeitet wurden, haben Sie das Recht der Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn, poststelle@bfdi.bund.de oder poststelle@bfdi.de-mail.de.

Umgang mit Ihren Daten

Sie werden hiermit darüber informiert, wie und wo Ihre Daten dokumentiert werden. Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten (Name, Vorname, Kontaktdaten, Geschlecht, Geburtsdatum), versicherungsbezogene Daten (Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus), Teilnahmedaten, Vertragsdaten sowie Gesundheitsdaten (Behandlungstag, Verordnungsdaten und Diagnosen nach ICD 10). 

Die Daten werden zur Erfüllung der Aufgaben nach § 140a Abs. 5 SGB V (Besondere Versorgung) in Verbindung mit § 284 SGB V (Sozialdaten bei den Krankenkassen) erhoben, gespeichert und genutzt. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre freiwillige datenschutzrechtliche Einwilligung ist jedoch eine Voraussetzung für die Datenverarbeitung, ohne die Ihre Teilnahme an diesem Versorgungsangebot nicht möglich ist. Sie haben jederzeit das Recht, bei allen Beteiligten die Daten über sich einzusehen und abzurufen. Diese können Sie berichtigen, einschränken, übertragen und löschen lassen. Ihre Teilnahmedaten werden bei der Techniker Krankenkasse regelmäßig sechs Jahre gespeichert und anschließend gelöscht, wenn sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden.

Qualitätssicherung

Wir wollen, dass Sie bestmöglich behandelt werden. Deshalb prüfen wir laufend die Qualität des Versorgungsangebotes mit pseudonymisierten Daten. Natürlich werden dabei die Datenschutzgesetze vollständig eingehalten.

Datenverarbeitung zur Dokumentation medizinischer Daten/Gesundheitsdaten

Bei der Behandlung erheben die beteiligten Ärztinnen und Ärzte einige Daten von Ihnen. Diese Daten gehören zur gängigen medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die Qualität Ihrer Therapie zu sichern.  Die Ärztinnen und Ärzte unterliegen dabei der beruflichen Schweigepflicht. Ihre Daten sind geschützt und werden streng vertraulich behandelt. Wir von der Techniker Krankenkasse haben keinen Zugriff auf die medizinische Dokumentation oder Ihre medizinischen Befunddaten.

Datenverarbeitung zur Erstellung einer eVerordnung

Die Erstellung einer elektronischen Verordnung (eVerordnung) findet durch die beteiligten Ärzt:innen statt. Die eVerordnung wird in der Praxissoftware der verordnenden Ärztin bzw. des verordnenden Arztes erstellt. Im Anschluss werden die Verordnungsdaten (eVerordnung) an einen zentralen Server der CGI (sog. Treuhänder) übermittelt. Der Server hat seinen Standort in Deutschland.

Die Verordnungsdaten können sich die Versicherten in der TK-Doc-App abrufen und anzeigen lassen. Die Versicherten müssen innerhalb der TK-Doc-App die eVerordnung einem Vertragspartner bzw. einer Vertragspartnerin zuordnen, der oder die mit der Hilfsmittelversorgung beauftragt werden soll. Hierfür verwenden die Versicherten die in der TK-Doc-App integrierte Vertragspartnersuche. In der Vertragspartnersuche sind alle an der besonderen Versorgung beteiligten Sanitätshäuser etc. (Vertragspartner) hinterlegt.

Die Versicherten haben die Möglichkeit, zusammen mit der eVerordnung eine Telefonnummer und weitere Hinweise sowie Anmerkungen an das ausgewählte Sanitätshaus und andere Vertragspartnerinnen und Vertragspartner zu übermitteln. Hierdurch können Rückfragen vom Sanitätshaus zur Hilfsmittelversorgung schneller erfolgen.

Im Anschluss erhält der oder die mit der Versorgung beauftragte Vertragspartner:in die vollständigen Verordnungsdaten. Diese umfassen zum Beispiel Name, Adresse und das Hilfsmittel.

Der ausgewählte Vertragspartner liefert das Hilfsmittel an die versicherte Person.

Die CGI (Treuhänder) hat keine Möglichkeit, die in der Verordnung vorhandenen Daten (Name, Hilfsmittel, Diagnose etc.) zu entschlüsseln. Wir von der Techniker Krankenkasse haben ebenfalls keinen Zugriff auf die Daten der eVerordnung (Ausnahme: im Rahmen des Abrechnungsprozesses).

Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf den Websites unserer Kooperationspartner ehealth-tec.de und regioiT.de.

Verarbeitung Ihrer Informationen zur Einschreibung

Die Informationen zur Einschreibung werden von der Techniker Krankenkasse verarbeitet und an die CGI übermittelt.
Damit eine eindeutige Zuordnung der eVerordnung zwischen Ärzt:innen, der TK-Doc App und dem Vertragspartner erfolgen kann, wird in diesem Zusammenhang die jeweilige Krankenversicherungsnummer und das Geburtsdatum übermittelt. Somit ist auch sichergestellt, dass die teilnehmenden Ärzt:innen nur bei eingeschriebenen Versicherten eine eVerordnung ausstellen können.

So können Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen

Meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen - schriftlich, mündlich oder elektronisch (Techniker Krankenkasse, Stichwort ''Besondere Versorgung'', 85820 München, E-Mail an service@tk.de, Fax an 040 - 46 06 62 62 79) oder zur Niederschrift bei der Techniker Krankenkasse. Aufgrund meiner Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung meiner Daten bis zu meinem Widerruf nicht berührt. Der Widerruf hat zur Folge, dass ich nicht mehr an diesem Versorgungsangebot teilnehmen kann. Für die Behandlung meiner Erkrankung kann ich weiterhin die Leistungen des Sozialgesetzbuches V (Gesetzliche Krankenversicherung) beanspruchen.