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Startseite Unternehmen Sozialwahl bei der TK Deshalb sollten Sie wählen!
Deshalb sollten Sie wählen! Bei der Sozialwahl können die wahlberechtigten TK-Mitglieder mitbestimmen, welche Vertreterinnen und Vertreter sich sechs Jahre lang im Verwaltungsrat für ihre Interessen stark machen.
Leistungen, Beiträge, Services: Das Recht, Einfluss auf Entscheidungen seiner Krankenkasse zu nehmen, ist nicht selbstverständlich. Bei vielen Krankenkassen einigen sich die Kandidatinnen und Kandidaten nämlich im Vorfeld über die Verteilung der Plätze. Anders bei der TK: Hier wird Demokratie gelebt. Denn hier entscheiden die TK-Mitglieder in einer Briefwahl oder erstmals auch in einer Online-Wahl darüber, wie sich das oberste Beschlussgremium ihrer Krankenkasse, der Verwaltungsrat, künftig zusammensetzt. Bei der Techniker werden die wahlberechtigten Mitglieder nämlich an der Sozialwahl beteiligt.Zur Wahl stehen Ihre Vertreterinnen und Vertreter in diesem Parlament der TK. Dessen Mitglieder treffen viele wichtige Entscheidungen und setzen sich für Sie und Ihre Familie ein - auch gegenüber der Politik. Zum Beispiel, wenn es um Leistungen wie die sportmedizinische Untersuchung und Beratung oder Gesundheitsvorsorge geht. Leistungen, mit denen sich die TK von anderen Krankenkassen abhebt. Alle Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr und garantieren somit eine unabhängige Interessenvertretung.
So setzt der Verwaltungsrat sich für Sie einDer Verwaltungsrat bestimmt alle wesentlichen strategischen Entscheidungen im Unternehmen mit.Der Verwaltungsrat setzt gesundheitspolitische Akzente. Er hat auch in der laufenden Legislaturperiode mehrere Resolutionen und Positionspapiere verabschiedet und forderte damit unter anderem die Politik zu einer Kurskorrektur in Richtung einer verantwortungsvollen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf. Zudem setzte sich dieses Gremium für die Neuordnung der Krankenhauslandschaft und eine konsequente Digitalisierung im Gesundheitswesen ein und rief die Politik dazu auf, die umfassenden Eingriffe in die Kompetenzen der funktionierenden und demokratisch legitimierten Selbstverwaltung der Krankenkassen zu unterlassen.Der Verwaltungsrat nutzt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen stets individuelle Spielräume für eine bessere Versorgung der Versicherten. Dabei geht es immer um Angebote, die Menschen im unmittelbaren Lebensumfeld tatsächlich erreichen. So hat der Verwaltungsrat für TK-Versicherte zum Beispiel die Kostenerstattung für die sportmedizinische Untersuchung und Beratung, Reiseschutzimpfungen sowie die elektronische Patientenakte "TK-Safe" initiiert und auf den Weg gebracht, wie die folgenden Beispiele zeigen.
Sportmedizinische Untersuchung
Der sportmedizinische Check ist keine Kassenleistung. Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden allerdings mehr und erstatten einen Teil der Kosten. Alle 24 Monate können sich TK-versicherte Sportfans, die wissen möchten, wie es um ihre Fitness steht und welche Sportart am besten zu ihnen passt, sportmedizinisch auf den Prüfstand stellen.
Reiseschutzimpfungen
Reiseschutzimpfungen im Zusammenhang mit privaten Auslandsreisen sind grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wir erstatten unseren Versicherten jedoch die Kosten für zahlreiche empfohlene Schutzimpfungen für solche Reisen. Lediglich für den Impfstoff kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen.
Die elektronische Patientenakte "TK-Safe"
TK-Safe ist unser Service für Sie, mit dem Sie in der TK-App jederzeit Ihre elektronische Patientenakte auf Ihrem Smartphone dabei haben. Der TK-Verwaltungsrat hatte mit dem Blick in die digitale Zukunft als erste Krankenkasse die satzungsrechtlichen Grundlagen für diesen Service geschaffen. Heute verzeichnet die TK mittlerweile rund 500.000 Versicherte, die ihre Patientenakte schon nutzen.
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