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Auf der einen Seite ist die TK ein modernes, kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Auf der anderen eine "rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung". Was auf den ersten Blick gegensätzlich wirkt, passt ideal zusammen. Denn durch die Möglichkeit der Selbstverwaltung bilden die Mitglieder - also die Kundinnen und Kunden - ihre eigene "Unternehmensaufsicht". Sie wählen aus ihren Reihen das oberste Gremium der TK, den Verwaltungsrat.

Die Arbeit des Verwaltungsrats ruht auf drei Säulen:

  • die TK finanziell so auszurichten, dass ihre Versicherten auch in der Zukunft die bestmöglichen Leistungen erhalten;
  • innovative Leistungen zu ermöglichen und den medizinischen Fortschritt zu unterstützen;
  • in der Gesundheitspolitik Stellung für die Versichertengemeinschaft zu beziehen.

Was bedeutet das konkret?

Die Verwaltungsratsmitglieder wählen den hauptamtlichen Vorstand, legen die Grundsätze der Unternehmenspolitik fest und treffen alle Entscheidungen, die für die TK von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Solide Finanzplanung

Als Gremium, das die operative Tätigkeit der Krankenkasse kontrolliert, muss der Verwaltungsrat den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan feststellen. Außerdem nehmen die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter den Jahresabschluss ab, die sogenannte Jahresrechnung, und entlasten den Vorstand. Mit der Entlastung billigen sie die Geschäftsführung des Vorstands. Das Gremium beauftragt dafür unabhängige Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Jahresrechnung und darüber hinaus auch zur Prüfung der Betriebsführung. Die Prüffelder werden ebenfalls von der Selbstverwaltung beschlossen.

So stellen die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sicher, dass mit den Versichertenbeiträgen solide gewirtschaftet wird und die TK Spitzenleistungen anbieten kann.

Exklusive Leistungen für TK-Versicherte

Der Verwaltungsrat schöpft da, wo es sinnvoll ist, die Möglichkeit von sogenannten Satzungsleistungen aus. Die Satzung regelt beispielsweise freiwillige Leistungen, die über das gesetzlich vorgesehene Maß hinausgehen. So profitieren TK-Versicherte etwa von erweiterten Leistungen, wenn sie eine Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege benötigen. Auch die Reiseschutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen und die verschiedenen Wahltarife sind beispielsweise zusätzliche Angebote, die der Verwaltungsrat in der Satzung festgeschrieben hat.

Zur Vorbereitung dieser Entscheidungen hat der Verwaltungsrat drei Fachausschüsse eingesetzt: den Hauptausschuss, den Finanzausschuss und den Sozialpolitischen Ausschuss. Zusätzlich gibt es sieben Widerspruchsausschüsse. 

Einfluss auf die Gesundheitspolitik

Auch in der gesundheits- und sozialpolitischen Diskussion bezieht der Verwaltungsrat Stellung - im Interesse der TK-Versicherten. Der Verwaltungsrat setzt gesundheitspolitische Akzente und hat in der Vergangenheit mehrere Resolutionen und Positionspapiere verabschiedet. Damit konnte dieses Gremium als Interessenvertreter seiner Versicherten unter anderem auf die Patientenrechte, auf Aspekte der Prävention sowie der Gesundheitsförderung aufmerksam machen und beispielsweise ein Plädoyer für ein zukunftsgerichtetes und wettbewerbliches Gesundheitssystem mit einer starken Selbstverwaltung abgeben.

Handlungsspielräume nutzen, um innovative Angebote zu schaffen

Qualitativ besonders hochwertige Behandlungsangebote nach neuestem wissenschaftlichem Standard ist das Ziel - dafür nutzen die TK-Selbstverwalter die Gestaltungsfreiheit, die der Gesetzgeber ihnen lässt.

So hat die TK eine Reihe von innovativen Versorgungsverträgen abgeschlossen. Zum Beispiel:

  • Seit dem Frühjahr 2010 übernimmt die TK als erste Krankenkasse die Kosten für ein schonendes Behandlungsverfahren, mit dem Myome in der Gebärmutter ohne Operation entfernt werden können. Mit Hilfe von gebündelten Ultraschallwellen können diese gutartigen Tumore zerstört werden, ohne dass das umliegende Gewebe verletzt wird.
  • Seit 2009 können junge Menschen ab 20 Jahren alle zwei Jahre beim Hautarzt an einem Hautkrebs-Screening teilnehmen, ganz einfach auf Versichertenkarte. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Leistung erst ab 35.

Wichtige Rolle im GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217 a SGB V. Seine Gründung geht zurück auf die Gesundheitsreform 2007. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Der GKV-Spitzenverband erledigt alle wettbewerbsneutralen Aufgaben für die gesetzliche Krankenversicherung. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle 70 Millionen gesetzlich Versicherten, deren Gesundheit dabei im Mittelpunkt seines Handelns steht.

Stichwort GKV 

Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland und auf europäischer sowie internationaler Ebene. "GKV" steht dabei für "Gesetzliche Krankenversicherung". Die Selbstverwaltung der TK übernimmt auch in diesem Verband wichtige Aufgaben. 

Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes trifft dabei die strategischen Entscheidungen in den Aufgabenfeldern des Verbandes. In diesem Gremium ist die TK mit fünf Mitgliedern ihrer Selbstverwaltung vertreten. Auch in die verschiedenen Fachausschüsse hat die TK Vertreterinnen und Vertreter entsandt.