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Kontakt

Die TK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Als solche nimmt sie im Rahmen des Sozialgesetzbuches öffentliche Aufgaben wahr, die von ihren Mitgliedern und den Arbeitgebern eigenverantwortlich geregelt werden. Ihre Leistungen finanziert sie durch Beiträge. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts steht unter staatlicher Aufsicht; bei der TK übernimmt diese Aufsicht das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Wie eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag der TK ergab, möchten 74 Prozent der erwachsenen Deutschen stärker in gesundheitspolitische Entscheidungen einbezogen werden. Insgesamt 69 Prozent der gesetzlich versicherten Mitglieder befürworten die Sozialwahlen selbst wählen zu können. Die Mitbestimmung durch gewählte Versichertenvertretungen findet großen Rückhalt.

Wie bestimme ich mit?

Da nicht für jede der zu treffenden Entscheidungen alle Versicherten und Arbeitgeber befragt werden können, werden Interessenvertretungen für die beiden Gruppen benötigt. Jeweils 15 von ihnen bilden den Verwaltungsrat, der die Aufgaben der Selbstverwaltung stellvertretend für die gesamte Versichertengemeinschaft übernimmt.

Diese Interessenvertreterinnen und -vertreter werden bei der Sozialwahl gewählt. So sind Versicherte und Arbeitgeber über die Selbstverwaltung an den grundlegenden Entscheidungen der TK beteiligt.

Stichwort Selbstverwaltung

Wichtig ist, das Thema "Sozialwahl und Selbstverwaltung" auch in der Zeit zwischen den Sozialwahlen präsent zu halten und es vor allem jungen Menschen entsprechend positiv zu vermitteln. Deshalb haben die Sozialversicherungsträger zum Beispiel die gemeinsame Internetseite soziale-selbstverwaltung.de entwickeln lassen. Auf dieser Website erfahren Sie, warum soziale Selbstverwaltung bürgernah ist, wo sie mitentscheidet, was sie zum sozialen Miteinander beiträgt und warum sie für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler effizient ist.