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Krankenkassen-Beiträge und Steuererklärung
Häufige Fragen
Abhängig von Ihrer Versicherung übermitteln entweder Ihr Arbeitgeber, die Rentenversicherung oder wir diese Daten auf elektronischem Weg direkt an das Finanzamt. Dazu wird lediglich Ihre individuelle Identifikationsnummer, die sogenannte Steuer-ID benötigt.
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Wir melden gezahlte oder erstattete Beiträge und Prämienzahlungen aus dem TK-Bonusprogramm (mit Ausnahme der TK-Gesundheitsdividende) sowie aus TK-Wahltarifen ans Finanzamt.Wir berücksichtigen grundsätzlich nur wirklich gezahlte oder ausgezahlte Beiträge. Ausschlaggebend ist dabei nicht, wer die Zahlung tatsächlich geleistet oder erhalten hat, sondern für welches Mitglied dies erfolgt ist.
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Als TK melden wir dem Finanzamt automatisch verschiedene Entgeltersatzleistungen, zum Beispiel das Krankengeld und das Mutterschaftsgeld. Eine umfassende Auflistung sowie weitere Informationen rund um die Meldung von Entgeltersatzleistungen finden Sie im Artikel.
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Teilen Sie uns Ihre Steuer-ID am besten direkt online mit, entweder mit dem Einmal-Kennwort, das wir Ihnen mit der Bescheinigung zugesandt haben oder Sie verwenden Ihren Zugang zu "Meine TK".
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Wenn sich die Art Ihrer Versicherung ändert oder eine Zahlung falsch verbucht wurde, nachdem wir die Daten an das Finanzamt gemeldet haben, korrigieren wir diese selbstverständlich und informieren Sie und das Finanzamt über die Korrektur. Das bedeutet, dass sich in diesen Fällen auch Ihr Steuerbescheid ändern kann, sofern dieser schon erstellt wurde.
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