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Welche Daten werden an das Finanzamt gemeldet?
Wir melden gezahlte oder erstattete Beiträge und Prämienzahlungen aus dem TK-Bonusprogramm (mit Ausnahme der TK-Gesundheitsdividende) sowie aus TK-Wahltarifen ans Finanzamt.Wir berücksichtigen grundsätzlich nur wirklich gezahlte oder ausgezahlte Beiträge. Ausschlaggebend ist dabei nicht, wer die Zahlung tatsächlich geleistet oder erhalten hat, sondern für welches Mitglied dies erfolgt ist.Zu Beginn eines Jahres werden Zahlungseingänge und Auszahlungen an Sie für das vorangegangene Jahr ermittelt. Zusammenhängende Zeiträume mit identischer Beitragsart werden in der Meldung zusammengefasst.Die Beiträge für Versicherungszeiten mit und ohne Krankengeldanspruch müssen wir getrennt melden, da das Finanzamt bei Beitragszahlungen für Versicherungszeiten mit Krankengeldanspruch eine Kürzung von 4 Prozent vornimmt.Erhalten wir eine Zahlung für ein bereits gemeldetes Steuerjahr außerhalb des zu berücksichtigenden Zeitraums, geht Ihnen der Steuervorteil für diese Zahlung natürlich nicht verloren. In der Regel wird das den Dezember-Beitrag betreffen, der am 15. Januar fällig ist. Die Beitragszahlung wird dann in der Steuermeldung für das Folgejahr berücksichtigt.Als steuerrelevante Beitragserstattungen gelten auchdie Erstattungen von an den Rentenversicherungsträger zu viel gezahlten Beiträgen unddie Erstattungen der von Ihrem Arbeitgeber zu Unrecht gezahlten Beiträge.Außerdem müssen wir auch Beitragserstattungen und Prämienzahlungen aus TK-Wahltarifen und dem TK-Bonusprogramm (mit Ausnahme der TK-Gesundheitsdividende) an das Finanzamt melden. Dabei berücksichtigen wir folgende Wahltarife:TK-Tarif 150PlusTK-Tarif 300PlusTK-Tarif PrämieXtraTK-Tarif SelectTK-Tarif TravellerTK-PrämieFlexNimmt eines Ihrer bei Ihnen mitversicherten Familienmitglieder an einem TK-Bonusprogramm teil, werden eventuelle Prämienzahlungen bei Ihnen als Mitglied gemeldet.Bei den Prämienzahlungen aus dem TK-Bonusprogramm werden nur die Prämien für Maßnahmen gemeldet, die zur sogenannten Basisversorgung gehören und für die Sie oder ihre familienversicherten Angehörigen selbst nichts bezahlen oder aufwenden mussten. Das können zum Beispiel Impfungen sein.Nicht melden müssen wir dagegen Prämien für Maßnahmen, für die Sie selbst eine Aufwendung hatten (etwa eine Zahlung für die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio) und sämtliche Erstattungen als TK-Gesundheitsdividende.Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat entschieden, dass je Versicherten Bonuszahlungen bis zu einer Höhe von 150 Euro jährlich als Freibetrag gelten. Diesen Freibetrag berücksichtigen wir automatisch für Sie.
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