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Wann sind die Beiträge zur Krankenversicherung fällig?
Das Gesetz legt fest, wann die Beiträge dem Konto der TK gutgeschrieben sein müssen: spätestens zum 15. des jeweiligen Folgemonats. Ihr Beitrag für den Monat April wird also spätestens am 15. Mai fällig.
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