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Was geschieht, wenn ich meine Beiträge zur Krankenversicherung zu spät zahle? Trifft Ihr Beitrag zu spät auf dem Konto der TK ein, erhebt die TK Säumniszuschläge und gegebenenfalls Mahngebühren. Diese orientieren sich am Verwaltungsvollstreckungsgesetz (§ 19 Abs. 2 VwVG). Das Gesetz sieht bei Zahlungsverzug folgende Staffelung der Gebühren vor.
Übersicht Mahngebühren
MahnbetragMahngebühren (in Euro)
bis 1.000 Euro5 Euro
von 1.001 Euro
bis 29.999 Euro
0,5 Prozent des Mahnbetrags
ab 30.000 Euro150 Euro
Die Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.Außerdem kann es zu Leistungseinschränkungen kommen. Wenn Sie mit Ihrem Beitrag zum Beispiel mehr als einen Monat im Rückstand sind und bereits eine Mahnung von der TK erhalten haben, haben Sie nur noch Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen und auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
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