StartseiteVersicherungBeitrag & ZusatztarifeBeitrag und BeitragssätzeBeitragsbemessungsgrenzen
Beitragsbemessungsgrenzen
Beiträge zu den Sozialversicherungen müssen nur bis zu einem bestimmten Einkommensbetrag bezahlt werden. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze legt die Obergrenze dafür fest. Ist das Einkommen höher als dieser Wert, steigt der Beitrag deshalb nicht weiter an. Die Bundesregierung bestimmt diese Obergrenze jährlich neu und orientiert sich dabei an der allgemeinen Lohnentwicklung. Liegt das Einkommen eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin über diesem Betrag, wird der Krankenkassenbeitrag prozentual von der Beitragsbemessungsgrenze errechnet und nicht vom tatsächlichen Einkommen.Beitragsbemessungsgrenzen 2026Kranken- und PflegeversicherungMonatlich: 5.812,50 EuroJährlich: 69.750 EuroRenten- und Arbeitslosenversicherung (seit 2025 bundeseinheitlich)Monatlich: 8.450 EuroJährlich: 101.400 EuroWerte 2025 Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2025 zum Nachlesen
VersicherungspflichtgrenzeInformationen zur Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, haben wir Ihnen hier zusammengestellt: Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze?
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.