You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung Beitrag & Zusatztarife Beitrag und Beitragssätze Einkommensnachweise zur Berechnung des Krankenkassen-Beitrags
Einkommensnachweis
Häufige Fragen
Bestimmte Versicherte zahlen ihre Krankenkassen-Beiträge direkt an uns, zum Beispiel Beamte oder Selbstständige. Damit wir Ihren Beitrag berechnen können, schreiben wir Sie in regelmäßigen Abständen an. Neben dem Einkommensteuerbescheid gibt es weitere Dokumente, mit denen Sie Ihr Einkommen nachweisen können.
Vollständige Antwort
Nein. Als Selbstständige oder Selbstständiger können Sie grundsätzlich darauf verzichten, uns Ihr Einkommen nachzuweisen. Dann berechnen wir Ihnen den Höchstbeitrag, egal wie hoch Ihr Einkommen tatsächlich ist. Ein Einkommensnachweis ist nur erforderlich, falls Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge erhalten.
Vollständige Antwort
Ihr Einkommen können Sie uns in der Regel mit einer vollständigen Kopie Ihres aktuellen Einkommensteuerbescheids nachweisen. Für die meisten Einkommensarten haben wir die gleichen Kriterien wie die Steuerbehörde.
Vollständige Antwort
Freiwillig Versicherte, mit Ausnahme der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, schreiben wir einmal jährlich an. Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung reichen Sie bitte eine Kopie aller Seiten des aktuellen Einkommensteuerbescheides zusammen mit unserem mitgeschickten Formular ein. Alternativ können Sie das dem Schreiben beigefügte Einmalkennwort nutzen. Noch einfacher: Sie laden die Nachweise über "Meine TK" hoch.
Vollständige Antwort
Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können.
Vollständige Antwort
Durch Ihren aktuellen Einkommensteuerbescheid können Sie Ihr Einkommen nachweisen. Senden Sie uns diesen bitte umgehend nach Erhalt als vollständige Kopie zu. Gern können Sie uns diese auch über "Meine TK" oder die TK-App online hochladen, Stichwort "Einkommensteuerbescheid".
Vollständige Antwort
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.