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Einkommensnachweis
Häufige Fragen
Bestimmte Versicherte zahlen ihre Krankenkassen-Beiträge direkt an uns, zum Beispiel Beamte oder Selbstständige. Damit wir Ihren Beitrag berechnen können, schreiben wir Sie in regelmäßigen Abständen an. Neben dem Einkommensteuerbescheid gibt es weitere Dokumente, mit denen Sie Ihr Einkommen nachweisen können.
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Nein. Als Selbstständige:r können Sie grundsätzlich darauf verzichten, uns Ihr Einkommen nachzuweisen. Dann berechnen wir Ihnen den Höchstbeitrag, egal wie hoch Ihr Einkommen tatsächlich ist. Ein Einkommensnachweis ist nur erforderlich, falls Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge erhalten.
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Ihr Einkommen können Sie uns in der Regel mit einer vollständigen Kopie Ihres aktuellen Einkommensteuerbescheids nachweisen. Für die meisten Einkommensarten haben wir die gleichen Kriterien wie die Steuerbehörde.
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Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Vermietung und Verpachtung schicken Sie bitte eine Kopie aller Seiten des aktuellen Einkommensteuer-Bescheids zusammen mit unserem mitgeschickten Formular. Oder Sie nutzen das im Brief stehende Einmalkennwort. Noch einfacher: Sie laden die Nachweise über "Meine TK" hoch.
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Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können.
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Durch Ihren aktuellen Einkommensteuerbescheid können Sie Ihr Einkommen nachweisen. Senden Sie uns diesen bitte umgehend nach Erhalt als vollständige Kopie zu. Gern können Sie uns diese auch über "Meine TK" oder die TK-App online hochladen, Stichwort "Einkommensteuerbescheid".
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