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Rund um die Krankenversicherungsbeiträge der TK
Häufige Fragen
Ja. Sie können Ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.Belegen müssen Sie sie gegenüber dem Finanzamt nicht. Denn das Finanzamt erhält die Informationen über Ihre Beitragszahlung auf elektronischem Weg - durch Ihren Arbeitgeber, Ihren Rentenversicherungsträger oder, wenn Sie Ihre Beiträge selbst an uns zahlen, durch uns.
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Kund:innen, die ihre Beiträge selbst an uns zahlen, erhalten die Bescheinigung über ihre im Vorjahr gezahlten Beiträge von uns. Die Bescheinigungen werden ab Mitte Januar bis Ende Februar versandt.Arbeitnehmer entnehmen die Beiträge der Jahresentgeltbescheinigung.
Vollständige Antwort
Die Kontonummer der TK für Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrem Beitragsbescheid oder auf Ihren Kontoauszügen.
Vollständige Antwort
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung setzt sich aus dem kassenübergreifend geltenden allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz und einem Zusatzbeitragssatz zusammen.
Vollständige Antwort
Der Zusatzbeitragssatz wird von jeder Krankenkasse selbst festgelegt. Er ergänzt den kassenübergreifend geltenden allgemeinen (14,6 Prozent) oder ermäßigten Beitragssatz (14,0 Prozent).2025 liegt unser Zusatzbeitragssatz bei 2,45 Prozent. Er liegt damit unter dem gesetzlich festgelegten amtlichen Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent.
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