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Krankenversicherung und Waisenrente
Wenn Sie eine Halb- oder Vollwaisenrente bekommen und aufgrund des Rentenbezugs versichert sind, zahlen Sie für die Waisenrente mindestens bis zum 25. Geburtstag nichts für Kranken- und Pflegeversicherung. Das gilt auch, wenn Sie studieren. Haben Sie daneben weitere Einnahmen, zahlen Sie dafür Beiträge.
Wann Sie über die Waisenrente krankenversichert sindSie sind aufgrund des Rentenbezugs versichert, wenn Sie neben der Waisenrente kein Einkommen oder ausschließlich eine oder mehrere der folgenden Einnahmequellen haben:Eine ausländische gesetzliche RenteSogenannte Versorgungsbezüge (zum Beispiel Betriebsrenten und Pensionen)Einkünfte aus einer nebenberuflichen selbstständigen TätigkeitArbeitsentgelt aus einer WerkstudententätigkeitWichtig: Für diese Einnahmen neben der Waisenrente zahlen Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beim Werkstudierenden-Job zahlen Sie Beiträge zur Rentenversicherung.Ausnahme: Sehr geringes EinkommenWenn Ihr Einkommen aus Versorgungsbezügen und aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nicht mehr als 197,75 Euro (2026) beträgt, brauchen Sie dafür keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.Wenn Sie nicht über die Waisenrente krankenversichert sindIn manchen Fällen gilt die Beitragspflicht trotzdem, und Sie müssen aus Ihrer Waisenrente für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das passiert zum Beispiel, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:Sie haben einen regulären Job.Sie machen eine Ausbildung.Sie erhalten Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit.Sie sind dann über die Beschäftigung, Ausbildung oder den Bezug von Arbeitslosengeld versichert.
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