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Startseite Versicherung Beitrag & Zusatztarife Beitrag und Beitragssätze TK-Beitragssatz 2025
TK-Beitragssatz 2025 Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt 2025 bei 2,45 Prozent. Der TK-Beitragssatz beträgt damit 17,05 Prozent. 
TK-Beiträge 2026Die Sitzung des TK-Verwaltungsrats ist am 19. Dezember. Dort fällt die finale Entscheidung über den Zusatzbeitragssatz 2026. Wir können aber sagen, dass der TK-Zusatzbeitragssatz im nächsten Jahr deutlich unter dem amtlichen Zusatzbeitragssatz und dem tatsächlichen Marktschnitt liegen wird.
Unterschied zwischen amtlichen Zusatzbeitragssatz und dem Durchschnitt im Markt
Die Kassen legen ihre Zusatzbeiträge individuell fest. Die TK liegt mit ihrem Zusatzbeitragssatz von 2,45 Prozent derzeit unter dem amtlichen Durchschnitt von 2,5 Prozent. Viele Kassen liegen deutlich darüber. Deshalb liegt der aktuell tatsächlich erhobene Durchschnitt schon jetzt bei über 2,9 Prozent. 
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den amtlichen Zusatzbeitragssatz für 2026 auf 2,9 Prozent festgelegt. Es ist damit zu rechnen, dass der tatsächliche Durchschnitt am Markt im kommenden Jahr aber höher sein wird. 
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Alle Beitragssätze 2025 auf einen Blick
SozialversicherungBeitragssatzArbeitgeberanteil
Krankenversicherung: TK-Beitragssatz17,05 %8,525 %
Allgemeiner Beitragssatz14,6 %7,3 %
TK-Zusatzbeitragssatz2,45 %1,225 %
Ermäßigter Beitragssatz*14,0 %7,0 %
Pflegeversicherung** 3,6 %1,8 % ***
Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren 0,6 %0 %
Rentenversicherung18,6 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %
* gilt zum Beispiel für Selbstständige, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind
** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:  Beiträge zur Pflegeversicherung
*** in Sachsen: 1,3 %
Beitragssätze 2024 zum Nachlesen Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2024 Zuschüsse vom Arbeitgeber und bei der RenteDer TK-Beitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zusammen. Bei Beschäftigten und Azubis übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes. Bei pflichtversicherten Rentner:innen trägt der Rentenversicherungsträger entsprechend die Hälfte der Beiträge aus der gesetzlichen Rente. Am kassenindividuellen Zusatzbeitrag beteiligen sich die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger ebenfalls zur Hälfte.Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und Schüler:innen Beitragsrechner für Arbeitnehmer:innen Beitragsrechner für Auszubildende Versichert als Schüler:in oder Auszubildende Selbstständige Beitragsrechner für Selbstständige Vorläufige Festsetzung der Beiträge Versichert als Selbstständige Beiträge für StudierendeDer Beitrag liegt ab 01.01.2025 bei monatlich 108,33 Euro für die Krankenversicherung (inklusive TK-Zusatzbeitrag) und bei 35,91 Euro für die Pflegeversicherung. Pflichtversicherte Studierende, die noch nicht 23 Jahre alt sind oder schon ein Kind haben, zahlen für die Pflegeversicherung monatlich nur 30,78 Euro.Mehr zum Thema: monatliche Beiträge für Studierende Häufige Fragen von Studierenden Freiwillig Versicherte Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner , Studierende , Selbstständige , Beamte , Kinder , während der Elternzeit oder ohne Erwerbstätigkeit gibt es unterschiedliche Regelungen für die Berechnung des Beitrages bei einer freiwilligen Versicherung. Gehen Sie einfach auf den passenden Link für weitere Informationen.Rentnerinnen und Rentner Beiträge im Ruhestand
Weitere Informationen Häufige Fragen zu den Beiträgen und zum TK-Zusatzbeitragssatz Häufige Fragen zur Familienversicherung TK-Firmenkundenportal
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