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Vorläufige Beitragsfestsetzung
Häufige Fragen
Die vorläufige Beitragsfestsetzung gilt für Sie, wenn Sie haupt- oder nebenberuflich selbstständig tätig oder Existenzgründer:in sind oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben.
Vollständige Antwort
Es bedeutet, dass Sie Ihre Beiträge rückwirkend an Ihre tatsächliche Einkommenssituation anpassen können. Grundlage für die vorläufigen Beiträge bleibt zunächst Ihr aktueller Steuerbescheid - maximal drei Jahre lang, bis Sie Ihren maßgeblichen Steuerbescheid einreichen.
Vollständige Antwort
Ja, wenn Ihr Arbeitseinkommen plötzlich um mehr als ein Viertel sinkt, können Sie Ihren Beitrag neu berechnen lassen.
Vollständige Antwort
Ja, wenn Sie selbst und/oder Ihr Ehepartner über Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und/oder Vermietung und Verpachtung verfügen.
Vollständige Antwort
Durch Ihren aktuellen Einkommensteuerbescheid können Sie Ihr Einkommen nachweisen. Senden Sie uns diesen bitte umgehend nach Erhalt als vollständige Kopie zu. Gern können Sie uns diese auch über "Meine TK" oder die TK-App online hochladen, Stichwort "Einkommensteuerbescheid".
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