StartseiteVersicherungBeitrag & ZusatztarifeBeiträge zur Pflegeversicherung
Beiträge zur PflegeversicherungWer in der TK krankenversichert ist, ist in der Regel auch in der TK pflegeversichert. Die Pflegeversicherung wird von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Kinderlose bezahlen einen etwas höheren Beitrag.
Pflegeversicherungs-Beiträge - das müssen Sie wissen
Ab dem 1. Januar 2025 hat sich der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Der Beitragszuschlag für Mitglieder ohne Kind bleibt bei 0,6 Prozentpunkten.
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Wie viel Sie für die Pflegeversicherung zahlen, hängt davon ab, ob und wie viele Kinder Sie haben. Auch das Alter der Kinder spielt eine Rolle.
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Den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 % des beitragspflichtigen Einkommens zahlen alle Versicherte ab 23 Jahren. Der gesamte Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt dann 4,2 %. Sobald Sie ein Kind haben, entfällt dieser Zuschlag lebenslang. Diese Regelung gibt es bereits seit 2005.Neu seit 2023 ist der Abschlag je Kind in Höhe von 0,25 % für das 2. bis 5. Kind unter 25 Jahren. Mit diesem sollen größere Familien in der Kindererziehungsphase finanziell entlastet werden. Daher entfällt der Abschlag wieder, sobald Ihr Kind 25 Jahre alt geworden ist.
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Beamte und andere Personen, die Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben, zahlen nur den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung.
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Geringere Pflege-Beiträge für Familien mit mehreren Kindern unter 25
Größere Familien sollen in der Kindererziehungsphase weniger zahlen. Deswegen sollen die Abschläge ab dem 2. Kind beim Pflegeversicherungs-Beitrag nur gelten, solange das jeweilige Kind unter 25 Jahre alt ist. Hierbei ist es zum Beispiel irrelevant, ob die Kinder noch im Haus leben oder sie noch Kindergeld erhalten.
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Berücksichtigt werden leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.
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Wenn Sie Ihre Beiträge direkt an uns zahlen, brauchen Sie nichts zu tun. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt uns über einen automatischen Datenaustausch die Anzahl der dort bekannten Kinder mit. Die Grundlage für diesen Datenaustausch bildet die ELSTAM-Datenbank.
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Wohnsitz im Ausland
Wenn Sie länger im Ausland sind, können Sie in bestimmten Fällen eine Weiterversicherung in der Pflegeversicherung beantragen.
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