You can also use our website in English - change to English version
Kontakt
Startseite Versicherung Beitrag & Zusatztarife Beiträge zur Pflegeversicherung Wie weise ich die Anzahl meiner Kinder für die Berechnung der Pflegeversicherungs-Beiträge nach?
Wie weise ich die Anzahl meiner Kinder für die Berechnung der Pflegeversicherungs-Beiträge nach? Wenn Sie Ihre Beiträge direkt an uns zahlen, brauchen Sie nichts zu tun. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt uns über einen automatischen Datenaustausch die Anzahl der dort bekannten Kinder mit. Die Grundlage für diesen Datenaustausch bildet die ELSTAM-Datenbank. 
Ihre Pflege-Beiträge werden vom Arbeitgeber, Jobcenter oder der Rentenversicherung überwiesenDie Stelle, die Ihre Beiträge an uns überweist, ermittelt auch Ihren individuellen Pflegeversicherungs-Beitrag. Bitte schicken Sie deshalb keine Unterlagen und keine Angaben zu der Anzahl Ihrer Kinder an uns. Wir dürfen diese für die Beitragsberechnung nicht annehmen oder verarbeiten.Sie bekommen Krankengeld oder KindergeldSie brauchen nichts zu tun. Wir bekommen die Anzahl Ihrer Kinder von Ihrem Arbeitgeber oder vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt (falls Sie keinen Arbeitgeber haben).
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.