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Was ist der Unterschied zwischen dem Zuschlag für Kinderlose und dem Abschlag für das 2. bis 5. Kind?
Den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 % des beitragspflichtigen Einkommens zahlen alle Versicherte ab 23 Jahren. Der gesamte Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt dann 4,2 %. Sobald Sie ein Kind haben, entfällt dieser Zuschlag lebenslang. Diese Regelung gibt es bereits seit 2005.Neu seit 2023 ist der Abschlag je Kind in Höhe von 0,25 % für das 2. bis 5. Kind unter 25 Jahren. Mit diesem sollen größere Familien in der Kindererziehungsphase finanziell entlastet werden. Daher entfällt der Abschlag wieder, sobald Ihr Kind 25 Jahre alt geworden ist.
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