TK-Wahltarife KrankengeldHauptberuflich Selbstständige, Beschäftigte ohne sechs Wochen Entgeltfortzahlung sowie Kunstschaffende und Publizierende tragen im Krankheitsfall ein besonderes finanzielles Risiko. Mit den Wahltarifen Krankengeld (KG) der Techniker können sie sich gegen krankheitsbedingte finanzielle Risiken absichern.
TK-Wahltarife für Selbstständige und FreischaffendeAusführliche Informationen und Teilnahmeerklärungen zu den verschiedenen Tarifen
Wahltarife für Selbstständige
Als hauptberuflich Selbstständige haben Sie die Wahl zwischen drei Tarifen.
TK-Tarif KG Künstler und Publizisten
Diesen Tarif können Sie wählen, wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind.
Gesetzliches Krankengeld
Einige unserer Wahltarife können Sie nur abschließen, wenn Sie sich bereits mit gesetzlichem Krankengeld versichert haben oder dieses gleich mit dem gewählten TK-Wahltarif beantragen. Wir erklären, unter welchen Voraussetzungen Sie Krankengeld bekommen, wie die Auszahlung funktioniert und wie es nach einer Erkrankung weitergeht.
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