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TK-Wahltarife Krankengeld für hauptberuflich Selbständige Selbstständige tragen im Krankheitsfall ein besonderes finanzielles Risiko. Unsere Tarife sichern Ihr Einkommen bereits vor dem Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab. Darüber hinaus können Sie mit den Tarifen sogar Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) absichern. So bleiben Sie finanziell handlungsfähig und können sich auf Ihre Genesung konzentrieren.
TK-Wahltarife für Selbstständige Ausführliche Informationen und Teilnahmeerklärungen zu den verschiedenen Tarifen
TK-Tarif KG Klassik 22
Erhalten Sie Krankengeld ab dem 22. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.
TK-Tarif KG Klinik
Ab dem 1. Tag stationärer Behandlung - ab dem 22. Tag Arbeitsunfähigkeit
TK-Tarif KG Plus
Wird parallel zum gesetzlichen Krankengeld ausgezahlt - in der Regel ab dem 43. Tag
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