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TK-Tarif KG Klassik 22
Für den TK-Tarif KG Klassik 22 können sich hauptberuflich Selbstständige oder Arbeitnehmer ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung entscheiden. Mit diesem Tarif erhalten Sie Krankengeld ab dem 22. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Sie können den TK-Tarif KG Klassik 22 wählen, wenn Sie sich mit Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld versichern.
Auf einen BlickDiesen Tarif können Sie ergänzend zum gesetzlichen Krankengeld wählen.Im TK-Tarif KG Klassik 22 erhalten Sie Ihr gewähltes Krankengeld ab dem 22. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.Dieser Tarif enthält die Leistungen des TK-Tarif KG Klinik: Krankengeld ab dem 1. Tag bei stationären Behandlungen.Das Krankengeld ist frei wählbar (30-230 €/Tag in 5€-Schritten), darf aber 70 % Ihres durchschnittlichen Arbeitseinkommens oder -entgelts nicht überschreiten.Je 5-Euro kalendertäglichem Krankengeld zahlen Sie einen monatlichen Beitrag von 1,70 €.Der TK-Tarif KG Klassik 22 kann in Kombination mit dem TK-Tarif KG Plus gewählt werden.Die Tariflaufzeit beträgt drei Jahre. Eine vorzeitige Kündigung des Tarifs ist nur in besonderen Fällen möglich. Auch Ihre TK-Mitgliedschaft können Sie während dieser Zeit nicht kündigen. Wenn der Tarif nicht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch jeweils um ein Jahr.Tarifinformation TK-Tarif KG Klassik 22
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TK-Tarif KG Klassik 22 beantragenTeilnahmeunterlagen herunterladenTeilnahmeunterlagen ausfüllenTeilnahmeunterlagen - per Mail an versicherung@tk.de - oder per Post an Techniker Krankenkasse 20901 Hamburg zurückschicken.Bestätigung oder Rückmeldung erhaltenTeilnahmereklärung TK-Tarif KG Klassik 22
PDF, 849 kBWeitere Krankengeld Wahltarife
TK-Tarif KG KlinikAb dem 1. Tag stationärer Behandlung - ab dem 22. Tag Arbeitsunfähigkeit
TK-Tarif KG PlusWird parallel zum gesetzlichen Krankengeld ausgezahlt – in der Regel ab dem 43. Tag
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Bei Fragen zum Tarifabschluss rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 040-460 66 10 10 an.
Gesetzliches KrankengeldEinige unserer Tarife können Sie nur wählen, wenn Sie sich bereits mit gesetzlichem Krankengeld versichert haben.
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