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Häufige Fragen beim ArbeitgeberwechselMüssen Sie bei einem Wechsel Ihres Arbeitgebers der TK etwas melden? Wie erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung?
Häufige Fragen
Eine Mitgliedsbescheinigung in Papierform für Ihren Arbeitgeber ist seit 2021 nicht mehr notwendig. Informieren Sie Ihren neuen Arbeitgeber einfach, dass Sie bei der TK versichert sind.
Vollständige Antwort
Nein. Informieren Sie einfach Ihren neuen Arbeitgeber, dass Sie bei der TK versichert sind. Ihr Arbeitgeber meldet Sie - wie gewohnt - bei uns an und wir bestätigen Ihrem Arbeitgeber Ihre Mitgliedschaft bei der TK.
Vollständige Antwort
Normalerweise bleiben Sie versichert wie bisher. Es ergeben sich Änderungen, wenn Sie durch den Arbeitgeberwechsel eine freiwillige Krankenversicherung brauchen oder die neue Beschäftigung nicht direkt im Anschluss beginnt.
Vollständige Antwort
Durch den Arbeitgeberwechsel haben Sie in der Regel ein neues Wahlrecht und können mit Beginn Ihrer Beschäftigung zur TK wechseln. Stellen Sie dazu einfach den Antrag bei der TK und informieren Ihren Arbeitgeber formlos über Ihren Wechsel zur TK. Ihre bisherige Kasse informieren wir über den Wechsel.
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