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Frei­wil­li­gen­dienste
Bekommen Sie in Ihrem Freiwilligendienst Arbeitsentgelt, egal in welcher Höhe, werden Sie bei der TK als Arbeitnehmer:in versichert. Beiträge müssen Sie aber nicht zahlen. Denn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber übernimmt die Beiträge komplett für Sie.
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