StartseiteVersicherungGut versichert in jeder LebenslageVersichert als ArbeitnehmerBesondere BeschäftigungsartenGeringfügig beschäftigt und GeringverdienerWer ist Geringverdiener?
Wer ist Geringverdiener?
Verdienen Sie zwischen 603,01 und 2.000 Euro, sind Sie Geringverdiener:in. Ihr Einkommen ist dann in der sogenannten Gleitzone. Häufig spricht man auch von einem Midijob. Auszubildende, Praktikant:innen gelten nicht als Geringverdiener:innen.Als Midijobber:in sind Sie über diesen Job in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert, zahlen aber reduzierte Beiträge. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen, ob die Regelungen für den Niedriglohn auf Sie zutreffen.
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir zudem weitere Tools. Diese helfen uns unter anderem zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.