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Wie bin ich krankenversichert, wenn ich einen Minijob habe?
Wenn Sie in einem Minijob mit einem Einkommen von maximal 603 Euro arbeiten, sind Sie nicht über diesen Job krankenversichert. Das gilt auch, wenn Sie nur kurzfristig einen befristeten Aushilfsjob machen, zum Beispiel als Schüler:in in den Ferien, Sie müssen also auf jeden Fall anderweitig krankenversichert sein. Wenn Sie zum Beispiel familienversichert oder als Student:in, Rentner:in, Arbeitnehmer:in oder als Künstler:in oder Publizist:in versichert sind, ändert sich für Sie nichts. In anderen Fällen können Sie sich freiwillig versichern. Dann kann es jedoch sein, dass Sie Beiträge für Ihr Einkommen aus dem Minijob zahlen müssen. Häufige Fragen für freiwillig Versicherte
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