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Wie werden die Beiträge berechnet, wenn ich mehrere Beschäftigungen ausübe?
Jeder Arbeitgeber errechnet Ihre Beiträge aufgrund Ihres beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Die Beiträge führt er an die Sozialversicherung ab. Bekommen Sie aus allen Ihren sozialversicherungspflichtigen Jobs mehr Entgelt als monatlich 5.812,50 Euro (2026)? Dann teilen sich Ihre Arbeitgeber die beitragspflichtigen Entgelte auf und rechnen anteilig Ihre Beiträge für jede Beschäftigung aus.Es gibt eine Höchstgrenze für das Einkommen, auf das Sie Beiträge zahlen müssen, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Für die Kranken- und die Pflegeversicherung sind das im Jahr 20265.812,50 Euro monatlich. Für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung 8.450 Euro monatlich. Verdienen Sie mehr, steigt Ihr Beitrag nicht mehr.Arbeitnehmende zahlen maximal Beiträge aus der BBG. Dies gilt auch, wenn die Summe der Arbeitsentgelte diese Grenze übersteigt. Wird diese Grenze überschritten, werden die Beiträge zwischen den Arbeitgeber aufgeteilt. Das erfolgt im Verhältnis der Entgelte zueinander.Was müssen Sie tun?Für Mehrfachbeschäftigte müssen die Arbeitgeber - zusätzlich zu den üblichen Meldungen zur Sozialversicherung - sogenannte Monatsmeldungen abgeben. Wir fordern die Monatsmeldungen zu Beginn des Folgejahrs von den Arbeitgebern für das Vorjahr an.Sobald wir alle Monatsmeldungen haben, geben wir Ihren Arbeitgebern auf elektronischem Weg unsere Rückmeldung.Ihre Arbeitgeber prüfen dann, ob sie zu viele Beiträge von Ihnen einbehalten haben. Diese Beiträge werden grundsätzlich mit der nächsten Gehaltsabrechnung abgebildet und durch Ihre Arbeitgeber ausgezahlt.Wir brauchen keinen extra Erstattungsantrag.Gern können Sie Ihre Arbeitgeber über Ihr gesamtes Arbeitsentgelt informieren. Dann können diese schon laufend die gekürzten Beiträge an uns abführen.Ihre Arbeitgeber zahlen Ihnen die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung ausDen Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Gehalt?Diesen Zuschuss müssen Sie grundsätzlich an uns überweisen. Wir teilen Ihnen genau mit, in welcher Höhe Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachzahlen müssen.Was ist, wenn ein Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von Ihrem Gehalt einbehält und an uns abführt, und Sie die Beiträge aus einem anderen Beschäftigungsverhältnis selbst an uns zahlen? Auch dann informieren wir Sie darüber, welche Beiträge Sie an uns zahlen müssen.
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