Haben Sie mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern, werden Ihre Einnahmen aus allen Beschäftigungen zusammengerechnet, um Ihren Beitrag zu ermitteln. Nur ein einzelner Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
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Jeder Arbeitgeber errechnet Ihre Beiträge aufgrund Ihres beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Die Beiträge führt er an die Sozialversicherung ab. Bekommen Sie aus allen Ihren sozialversicherungspflichtigen Jobs mehr Entgelt als monatlich 5.812,50 Euro (2026)? Dann teilen sich Ihre Arbeitgeber die beitragspflichtigen Entgelte auf und rechnen anteilig Ihre Beiträge für jede Beschäftigung aus.
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