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ElternzeitWährend der Elternzeit und wenn Sie Mutterschafts- oder Elterngeld erhalten, sind Sie weiter bei der TK versichert. Lesen Sie mehr zu den Beiträgen.
Häufige Fragen
Mit der restlichen Auszahlung bekommen Sie automatisch die Bescheinigung für Ihr Elterngeld per Post. Die Bescheinigung kann nicht vorher ausgestellt werden.
Vollständige Antwort
Während der Elternzeit und wenn Sie Mutterschafts- oder Elterngeld erhalten, sind Sie weiter bei uns versichert - oft sogar beitragsfrei.
Vollständige Antwort
Mütter bitten wir mit der 2. Zahlung des Mutterschaftsgeldes, uns die Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit einzureichen oder uns einen entsprechenden Fragebogen auszufüllen. Von Vätern benötigen wir die Information über die Elternzeit oder den Erhalt von Elterngeld. Am bequemsten geht das online. Mit Ihren Angaben prüfen wir, ob Sie während dieser Zeit beitragsfrei bei der TK versichert sein können.
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Es kommt darauf an, wie Sie bei uns versichert sind. Erfahren Sie hier, in welchen Fällen Sie Beiträge bezahlen müssen.
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Nein. Das Mutterschaftsgeld ist beitragsfrei.
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