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Muss ich die TK über die Elternzeit informieren?
Mütter bitten wir mit der 2. Zahlung des Mutterschaftsgeldes, uns die Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit einzureichen oder uns einen entsprechenden Fragebogen auszufüllen. Von Vätern benötigen wir die Information über die Elternzeit oder den Erhalt von Elterngeld. Am bequemsten geht das online. Mit Ihren Angaben prüfen wir, ob Sie während dieser Zeit beitragsfrei bei der TK versichert sein können. Bruttoeinkommen unter 6.450 Euro monatlich (2026) oder bei Bezug von ArbeitslosengeldNutzen Sie einfach unseren Online-Service im passwortgeschützten Bereich "Meine TK":
Unser ServiceJetzt Elternzeit mitteilen
Bruttoeinkommen über 6.450 Euro monatlich (2026) oder als BeamteLaden Sie sich einfach den TK-Fragebogen zur Elternzeit (
PDF, 727 kB)
herunter und laden ihn ausgefüllt und unterschrieben über "Meine TK" oder die TK-App mit dem Betreff "Änderung Elternzeit" hoch: Nachricht an die TK Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch ausgefüllt an folgende Adresse (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich) senden: Techniker Krankenkasse 20901 Hamburg
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